Notariat
Notarielle Beurkundungen und Errichtung notarieller Urkunden
- Notarielle Beurkundung von Rechtsgeschäften nach dem liechtensteinischen oder ausländischen Recht; z.B. Beurkundung von Gesellschaftsgründungen, Versammlungsbeschlüssen von juristischen Personen und Personengesellschaften, Satutenänderungen, Unternehmenskaufverträgen, Grundstücksgeschäften, erbvertraglichen Geschäften, Eheverträgen, Errichtung von Bürgschaften
- Notarielle Beurkundung von Tatsachen und Rechtsverhältnissen
- Herstellung von vollstreckbaren (exekutionsfähigen) notariellen Urkunden
- Abnahme von eidesstattlichen Erklärung und Protokollierung von (un-)beeideten Einvernahmen von Zeugen zwecks Verwendung oder Vorbereitung von Gerichtsverfahren im Ausland
Beglaubigungen
- Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen
- Beglaubigung von Kopien oder Abschriften
- Beglaubigung von Auszügen aus Dokumenten
- Beglaubigung von Übersetzungen
- Datumsbeglaubigungen
Es gelten die Honorarrichtlinien der Liechtensteinischen Notariatskammer. Das Honorar ist jedoch verhandelbar im Sinne von Art. 21 NotarG.