Notariat

Notarielle Beurkundungen und Errichtung notarieller Urkunden

  • Notarielle Beurkundung von Rechtsgeschäften nach dem liechtensteinischen oder ausländischen Recht; z.B. Beurkundung von Gesellschaftsgründungen, Versammlungsbeschlüssen von juristischen Personen und Personengesellschaften, Satutenänderungen, Unternehmenskaufverträgen, Grundstücksgeschäften, erbvertraglichen Geschäften, Eheverträgen, Errichtung von Bürgschaften
  • Notarielle Beurkundung von Tatsachen und Rechtsverhältnissen 
  • Herstellung von vollstreckbaren (exekutionsfähigen) notariellen Urkunden 
  • Abnahme von eidesstattlichen Erklärung und Protokollierung von (un-)beeideten Einvernahmen von Zeugen zwecks Verwendung oder Vorbereitung von Gerichtsverfahren im Ausland

Beglaubigungen

  • Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen
  • Beglaubigung von Kopien oder Abschriften
  • Beglaubigung von Auszügen aus Dokumenten
  • Beglaubigung von Übersetzungen
  • Datumsbeglaubigungen

 

Es gelten die Honorarrichtlinien der Liechtensteinischen Notariatskammer. Das Honorar ist jedoch verhandelbar im Sinne von Art. 21 NotarG.